GASLEITUNGSÜBERPRÜFUNG
Die technische Richtlinie „G10“/GK71 regelt die wiederkehrende Überprüfung von in Betrieb stehenden Gasanlagen. Die Instandhaltung und Überprüfung der Gasleitung obliegt dem Betreiber der Gasanlage und ist im jeweiligen Landes-Gas-Sicherheitsgesetz geregelt. Die Firma Nika Technik ist mit Ihren dafür ausgebildeten Technikern und Gerätschaften berechtigt, diese erforderlichen Prüfungen durchzuführen und auch die erforderlichen Reparaturarbeiten zu leisten.
Bei jeglichen Fragen rund um die Gasleitungsüberprüfung steht Ihnen das Team von NIKA TECHNIK GMBH 24H. Notdienst für Gebäudetechnik selbstverständlich gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns!
Ablauf der Prüfung
1.
Die Gasversorgung muss beidseitig (Gaszähler-Gasgerät) gesperrt werden
2.
Anschließend werden die gesperrten Anlagenteile mittels elektronischem Prüfgerät auf Dichtheit und eventuell vorhandene Leckmenge geprüft.
3.
Der Korrosionsschutz und die Rohrbefestigungen werden optisch überprüft.
4.
Die Gaszähleranlage wird auf Dichtheit und Funktion geprüft
5.
Die Gasgeräte werden auf Wartungszustand, Funktion und Betriebssicherheit geprüft.
6.
Nach der Überprüfung wird ein Prüfprotokoll ausgestellt und dieses dem Kunden übergeben.
Undichtheiten & Mängel
Werden bei der Dichtheitsprüfung Undichtheiten festgestellt, gelten folgende Fristen zur Behebung des Mangels
BEFRISTETE GEBRAUCHSFÄHIGKEIT
Bei einer Leckrate von 0.1l/h bis einschließl. 1 l/h
In diesem Fall ist der betroffene Leitungsteil innerhalb von 12 Monaten zu sanieren
VERMINDERTE GEBRAUCHSFÄHIGKEIT
Bei einer Leckrate über 1 l/h bis einschließl. 5 l/h
In diesem Fall ist der betroffene Leitungsteil innerhalb von 4 Wochen zu sanieren. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten können innerhalb dieser Frist zusätzlich Maßnahmen (z.B. bei unbelüfteten kleinen Räumen) erforderlich sein
KEINE GEBRAUCHSFÄHIGKEIT
Bei einer Leckmenge über 5 l/h
Die Anlage ist sofort außer Betrieb zu nehmen und die dafür zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend allfälliger Meldung sind zu beachten.
Nach der Sanierung des betroffenen Leitungsteils ist dieser entsprechend der ÖVGW-Richtlinie G K 71 wieder in Betrieb zu nehmen.
WEITERE INFORMATIONEN
Werden Undichtheiten an der Gasleitung festgestellt, so können wir bei geschraubten Gasleitungen eine „Innenabdichtung“ mit BCG 2000 durchführen. (Siehe Beschreibung). Dies hat den Vorteil, dass Stemmarbeiten und teure neuverlegungen von Gasleitungen unter Putz entfallen. Bei diesen Arbeiten entsteht überhaupt kein Schmutz und in der Regel wird nur 1 Arbeitstag dafür benötigt. Nach abschließender Dichtheitsprüfung mit dem Gasversorgungsunternehmen ist Ihre Gasleitung wieder voll gebrauchsfähig.